Die Gebühren für ein Führungszeugnis (Strafregisterbescheinigung) in Österreich betragen 30 Euro zuzüglich 14,30 Euro Verwaltungsabgabe. Egal ob online oder persönlich beantragt, die Kosten sind identisch. Es gibt Gebührenbefreiungen für ehrenamtliches Engagement und für bedürftige Antragsteller.
Ein Führungszeugnis, offiziell als Strafregisterbescheinigung bezeichnet, ist in vielen beruflichen oder ehrenamtlichen Situationen in Österreich notwendig – etwa bei Jobbewerbungen, für Pflegeberufe oder zur Vorlage bei Behörden. Die zentrale Frage lautet: Was kostet ein Führungszeugnis 2026 und wie können Antragstellende dabei Gebühren sparen? In diesem Artikel finden Sie eine aktuelle, klare Übersicht zu allen Gebühren, Befreiungen und praktischen Tipps rund um die Beantragung – egal, ob persönlich oder online.
- Standardgebühr: 30 Euro Ausstellungsgebühr plus 14,30 Euro Bundesverwaltungsabgabe
- Online- und persönlicher Antrag kosten gleich viel
- Gebührenbefreiung möglich für Ehrenamt oder soziale Bedürftigkeit
Was kostet ein Führungszeugnis in Österreich?
Die Kosten eines Führungszeugnisses, amtlich Strafregisterbescheinigung genannt, sind österreichweit einheitlich geregelt. Sie setzen sich aus zwei Komponenten zusammen: Eine Ausstellungsgebühr von 30 Euro und eine Bundesverwaltungsabgabe von 14,30 Euro fallen unabhängig vom Antragsweg an, sodass insgesamt 44,30 Euro zu zahlen sind. Diese Gebühren gelten für jede gewöhnliche Ausstellung, für besondere Verwendungszwecke können abweichende Regelungen greifen [1].
Gebühren nach Antragsweg: Online oder persönlich
Viele Antragstellende fragen sich, ob es günstigere Varianten etwa beim Online-Antrag gibt. Nach aktueller Rechtslage spielt es keine Rolle, ob Sie Ihr Führungszeugnis direkt am Gemeindeamt, beim Magistrat oder online beantragen: Die Gesamtkosten von 44,30 Euro sind identisch [1]. Über die digitale Möglichkeit können Sie sich Wartezeiten sparen – preislich profitieren Sie jedoch nicht [1].
Technische Voraussetzungen für den Online-Antrag
Wer die Online-Beantragung nutzen möchte, muss über eine ID Austria (früher Handy-Signatur) verfügen. Damit wird die Identität eindeutig nachgewiesen und Anträge können bequem von zu Hause aus gestellt werden [3]. Für Antragsteller ohne elektronische Identität oder mit wenig digitalen Kompetenzen empfiehlt sich weiterhin der persönliche Weg über das Gemeindeamt oder den Magistrat.
Besondere Strafregisterbescheinigungen: Welche Kosten gelten?
Für spezielle Bescheinigungsarten, wie etwa für Tätigkeiten im Bereich Kinder- und Jugendfürsorge, Pflege oder Betreuung, gelten grundsätzlich die gleichen Gebühren. Von den Kosten kann jedoch abgesehen werden, wenn eine Bescheinigung zur Vorlage bei einer Behörde für ein ehrenamtliches Engagement benötigt wird, etwa im Rahmen von Freiwilligenarbeit [2]. In diesen Fällen ist es wichtig, bereits bei der Antragstellung eine entsprechende Bestätigung der Organisation vorzulegen, für die Sie tätig werden.
Ermäßigung und Gebührenbefreiung: Wer kann sie nutzen?
Eine Gebührenbefreiung für die Ausstellung der Strafregisterbescheinigung ist insbesondere für zwei Gruppen vorgesehen: Einerseits für Personen, die das Dokument zur Ausübung eines Ehrenamtes benötigen; andererseits für nachweislich mittellose Antragsteller. Letztere müssen belegen, dass ihre finanziellen Verhältnisse eine Gebührenzahlung unzumutbar machen [2]. In beiden Fällen ist ein entsprechender Nachweis vorzulegen, wie etwa eine Bestätigung der Organisation oder ein Nachweis über die soziale Bedürftigkeit.
Online-Antrag mit ID Austria
Der Online-Antrag ist der zeitsparende und kontaktlose Weg zum Führungszeugnis. Voraussetzung ist eine gültige ID Austria. Der Antrag wird direkt über die Serviceplattform oesterreich.gv.at abgewickelt, nach erfolgreichem Identitätsnachweis und Übermittlung der Gebühr per Online-Zahlung [3]. Das Dokument wird dann wahlweise elektronisch oder per Post zugestellt.
Persönlicher Antrag: Ablauf und benötigte Nachweise
Wer auf den Online-Weg verzichten möchte, besucht das zuständige Gemeindeamt oder Magistrat. Dort reichen Sie Ihren offiziellen Lichtbildausweis ein, leisten die Bezahlung und – falls nötig – bringen gleich die Nachweise für eine Gebührenbefreiung mit. Das Führungszeugnis wird anschließend ausgefertigt und ausgehändigt oder zugesandt. Die Bearbeitungszeiten sind abhängig von der Auslastung der Behörde und vom gewählten Zustellweg.
Bescheinigung für den Arbeitgeber: Was ist zu beachten?
Oft fordern Arbeitgeber schon im Bewerbungsprozess ein aktuelles Führungszeugnis, etwa im Sozial-, Bildungs- oder Gesundheitsbereich. Grundsätzlich genügt eine gewöhnliche Strafregisterbescheinigung, die nicht älter als drei Monate sein sollte. Für spezielle Berufsgruppen oder sensible Arbeitsfelder kann eine besondere Bescheinigung erforderlich sein. Hier empfiehlt sich Rücksprache mit dem Arbeitgeber, damit bei der Antragstellung direkt der passende Verwendungszweck angegeben wird.
Typische Probleme bei der Beantragung
Ein zentrales Problem ist, dass nicht jeder Antragsteller über die dafür nötigen digitalen Mittel für den Online-Antrag verfügt. Besonders ältere Menschen oder Personen ohne Computerkenntnisse stoßen hier auf Hindernisse, da eine ID Austria und der sichere Zugriff auf Online-Services Voraussetzung sind [3]. In solchen Fällen ist der persönliche Antrag vor Ort weiterhin die einfachste Lösung.
Aktuelle Entwicklungen 2024: Gebühren und digitale Prozesse
Die Gebühren für die Strafregisterbescheinigung haben sich 2024 nicht geändert und bleiben bei insgesamt 44,30 Euro einschließlich Ausstellungsgebühr und Bundesverwaltungsabgabe – unabhängig davon, ob Sie den Antrag online oder persönlich stellen [1]. Die Online-Beantragung gewinnt jedoch an Bedeutung, sodass digitale Zugänge für Bürgerinnen und Bürger zunehmend notwendig werden. Die Gebührenbefreiung für ehrenamtliches Engagement gilt weiterhin als wichtige Maßnahme sozialer Gerechtigkeit [2].
Fazit: Einfach beantragen, gezielt sparen
Ein Führungszeugnis in Österreich kostet 30 Euro zuzüglich 14,30 Euro Verwaltungsabgabe – unabhängig davon, ob Sie online oder persönlich beantragen. Wer ein ehrenamtliches Engagement nachweist oder nachweislich mittellos ist, kann sich von den Gebühren befreien lassen. Wer eine schnelle Abwicklung bevorzugt und über ID Austria verfügt, nutzt den Online-Antrag. Im Zweifel lohnt der direkte Kontakt mit der Behörde zur Klärung des individuellen Falls – so sind Sie immer auf der sicheren Seite.
Quellen
[1] Führungszeugnis beantragen: Kosten und Gebühren in Österreich (oesterreich.gv.at, 10.01.2024)
[2] Strafregisterbescheinigung – Gebühren & Beantragung (HELP.gv.at)
[3] Strafregisterbescheinigung online beantragen (oesterreich.gv.at) (oesterreich.gv.at, 01.02.2024)


















